Die FDP-Initiative verlangte auch nachzuweisen, wo die Ersatzaufforstung realisiert wird. Nachdem die Ersatzaufforstung weder beim Stadtrat noch bei den Amtsstellen bearbeitet wurde, machten wir den Stadtrat auf diese Unterlassung aufmerksam. Auch wir stehen voll und ganz hinter dem Waldgesetz. Jedes Gesetz kennt aber Ausnahmeregelungen. Wenn eine Ersatzaufforstung stattfindet, kann die Ausnahmeregelung einer Rodung beansprucht werden. Für den Bau der Öko-Wildbrücke über die A2 bei Eschenbach wurde diese Ausnahme auch beansprucht. Der einzige Unterschied dieser beiden Rodungen besteht darin, dass die eine den Waldtieren dient und die andere den Menschen.
Die ideale Verkehrserschliessung wird verschwiegen und das Argument gegen die Rodung unterbreche die Öko-Achse Berg-See ist falsch. In einem früheren Verfahren wurde für diese Achse der Bereich Steinibach ausgeschieden und dieser Bereich wird durch die Rodung nicht beansprucht.
Martin Senn, Liberale Senioren Kriens