Stadt Kriens: Nachkommens-Erbschaftssteuer

Der Kanton Luzern kennt im Erbschaftsbereich zwei Steuern, die kantonale Erbschaftssteuer und die Nachkommens-Erbschaftsteuer, welche von den Gemeinden erhoben werden können. Eine Mehrheit des Einwohnerrats der Stadt Kriens will eine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen einführen. In der Region Luzern erheben nur noch vier Gemeinden eine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen. 

Eine Einführung der Nachkommens-Erbschaftssteuer führt zu einer weiteren Doppelbesteuerung, da das Erbe bereits als Einkommen und als Vermögen beim Erblasser besteuert wurde, was die FDP klar ablehnt.

Ein weiterer negativer Punkt ist die Belastung zukünftiger Generationen bei der Übernahme von kleineren und mittleren Betrieben. Dies kann zu grossen Existenzprobleme von KMU’s führen, wenn auf den Wert der Unternehmung eine Nachkommens Erbschaftsteuer geschuldet wird. Entweder gibt es dann die Möglichkeit auf ein Darlehen bei einer Bank oder die Firma muss verkauft oder noch schlimmer liquidiert werden. 

Bei Erbschaften von Wohneigentum ist grundsätzlich der im Todeszeitpunkt in Kraft stehende Katasterwert massgebend. Eine Erbschaft kann ohne frei verfügbaren Cash dazu führen, dass eine Nachkommens-Erbschaftssteuerrechnung nicht bezahlt werden kann. Man hat auf der einen Seite einen Vermögensanteil von den Eltern bekommen, kann aber die Steuern nicht bezahlen, ohne dass das Haus oder die Wohnung verkauft werden muss.

Weiter liegt aus unserer Sicht die Freigrenze von Fr. 100'000.– Vermögen, viel zu tief. Diese trifft vor allem Gewerbe, Wohnungseigentümer und den Mittelstand. 

Der Stadtrat schraubt aus unserer Sicht einmal mehr an den falschen Stellen, um den Finanzhaushalt wieder ins Lot zu bringen zumal nur mit Mehreinnahmen von Fr. 200'000.– gerechnet werden könnte.

Beat Tanner
Einwohnerrat und Fraktionschef der FDP, die Liberalen der Stadt Kriens