Am 26. Juni 2025 wurde die Initiative im Krienser Parlament behandelt. Der Antrag des Stadtrates lautete, die Gemeindeinitiative «Ein- und Umzonung Weinhalde» für gültig zu erklären und anzunehmen. Die Initiative fordert eine Ausnahme vom geltenden Einzonungsmoratorium, um die Planung im Gebiet Weinhalde wieder anstossen zu können. Damit soll die Grundlage für die Einzonung sowie die baurechtliche Planung des Gebiets Weinhalde geschaffen werden. Ein umfassendes Rechtsgutachten von Prof. Sebastian Heselhaus stützt die Gültigkeit des Volksbegehrens. Der Einwohnerrat hat dem Antrag des Stadtrates grossmehrheitlich zugestimmt. Die 2. Lesung im Einwohnerrat findet am 25. September 2025 statt.